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You can find more information about Germany on our website at: www.germany-tourism.de, or on our local websites.

 

Unterwegs mit dem Auto

Das Auto ist für viele Menschen ein Symbol der Mobilität. Hier erhalten Sie Informationen zur Anmietung eines Autos mit behindertengerechter Ausstattung und Parken mit einem Behindertenausweis in Deutschland.
 
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Avis

Rollstuhlfahrer mit Cabrio vor Kirche Copyright: Paravan GmbH
Die Kooperation zwischen Avis Autovermietung und PARAVAN, einem führenden Anbieter behindertengerechter Fahrzeuge, bietet mobilitätseingeschränkten Menschen die Möglichkeit, umgerüstete, neueste Fahrzeuge zu mieten. Sie sind mit den unterschiedlichsten, behindertengerechten Ausstattungen verfügbar. Die Fahrzeugmiete kommt auch Langzeitverletzten ohne dauerhaftes Handicap zu Gute. Anmietung und Abgabe sind an allen PARAVAN-Standorten möglich, oder - nach Absprache - auch an einer Avis Station in Deutschland. Sie können telefonisch unter Tel. +49 (0)7388/ 9995935 oder online mindestens 48 Stunden im Voraus reservieren.
 
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Hertz

Ford Focus © Hertz Autovermietung GmbH
Die Hertz Autovermietung GmbH bietet den Ford Focus in einer behindertengerechten Version (Fahrzeuggruppe M) an allen Stationen in Deutschland an. Das Fahrzeug ist mit einer Handschaltung versehen und eignet sich z.B. für Menschen mit Querschnittlähmung und Arm- oder Beinamputation. Die Handschaltung ist wahlweise rechts oder links am Lenkrad erhältlich. Bitte reservieren Sie bis spätestens 3 Tage vor Reiseantritt über die Reservierungszentrale unter Tel. +49 (0)1805/ 333535 (0,14 €/Min) bzw. beim Reservierungsbüro des jeweiligen Landes.
 
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Parken mit Behindertenausweis

Parkausweis für Behinderte (Copyright: Behördenverlag Jüngling-gbb GmbH & Co. KG)
In Deutschland gibt es Parkkonzessionen, die speziell für behinderte Autofahrer bzw. Fahrer von Behinderten, gelten. Detaillierte Informationen dazu finden Sie auf dem Portal des Seh-Netz e.V. "Barrierefreier Tourismus Info". In den Ländern der EU gibt es einen einheitlichen Behindertenparkausweis, der in Deutschland anerkannt wird.

Behinderte Reisende aus dem nicht-europäischen Ausland, die eine Ausnahmegenehmigung zur Gewährung von Parkerleichterung beantragen möchten, wenden sich bitte an die zuständige Straßenverkehrsbehörde des Aufenthaltsortes in Deutschland. Für kreisfreie Städte ist das zuständige Amt die Stadtverwaltung und sonst die Kreisverwaltung.

Kontaktinformationen kann das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vermitteln. Für die Beantragung wird der Behindertenausweis, ein Passfoto sowie gegebenenfalls medizinische Unterlagen über den Behindertenstatus des Betroffenen benötigt. Es wird empfohlen von den ausländischen Dokumenten eine deutsche Übersetzung mitzubringen.
 
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